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Monatsversammlung vom 6. September 2021

Vor zwei Jahren stellte der Bundesrat die Vorlage «AHV 21» vor. Zurzeit befindet sich diese in der Differenzbereinigung zwischen Nationalrat und Ständerat. Voraussichtlich 2022 werden wir darüber abstimmen. «AHV 21» soll durch fein austarierte Massnahmen die Finanzierung der AHV bis mindestens 2030 stabilisieren und somit das heutige Niveau der Renten sichern. Ein heisses Eisen ist dabei die Erhöhung des Referenzalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre.

Kein leicht verdauliches Menü
An ihrer ihrer Versammlung in der Johanneskirche hatten die Grauen Panther mit Colette Nova – Vizedirektorin des Bundesamtes für Sozialversicherungen – eine der kompetentesten Expertinnen zu Gast, die man sich nur vorstellen kann. Das hiess allerdings auch, dass ihr Vortrag kein leicht verdauliches Menü sein konnte. Vielmehr hatte das rund 60-köpfige Publikum eine Menge von Zahlen und Fakten aufzunehmen.

Wie die Expertin ausführte, macht die demografische Entwicklung eine Sanierung der staatlichen Altersversorgung unumgänglich. Seit 1948, als die AHV eingerichtet wurde, hat sich die Lebenserwartung einer Person im Alter von 65 Jahren bei den Frauen um neun (auf 23) Jahre, bei den Männern um acht (auf 20) Jahre erhöht. Ein Ende dieser Entwicklung sei nicht abzusehen. Auch die Pandemie hat daran nichts geändert; Übersterblichkeit wird mittelfristig durch Untersterblichkeit kompensiert.

Im Mai 2019 wurde die Vorlage «Steuerreform und AHV-Finanzierung» (STAF) mit Zweidrittels-Mehrheit angenommen, was der AHV ein Polster im Sinne einer «Verschnaufpause» von zwei Milliarden Franken pro Jahr verschaffte. Aber auch diese wird in absehbarer Zeit aufgezehrt sein. Zwar hat die AHV einen Reservefonds in der Höhe von rund einem Jahresbedarf, doch wenn dieser schwindet, kann die Auszahlung der Renten rasch unsicher werden.

Beide Räte für «Modell 65/65»
Die Sicherung der Renten für die nächsten Jahre soll unter anderem mit einer Angleichung des «Referenzalters» geschehen. Frauen wie Männer sollen grundsätzlich ab 65 Jahren in den Genuss der AHV kommen. Die Erhöhung des Frauen-Rentenalters soll während sechs bis neun Jahren durch Ausgleichsmassnahmen abgefedert werden. Ausserdem soll der Start in die Rente flexibilisiert werden und von 62 oder 63 Jahren bis 70 Jahren möglich sein, mit «Anreizen», durch längeres Arbeiten die Rente zu verbessern.

Zwar prangert die Linke die Erhöhung des Referenzalters für Frauen als skandalöse Ungerechtigkeit an. Im National- wie im Ständerat ist man jedoch mehrheitlich für das «Modell 65/65». Im Weiteren soll auch die Mehrwertsteuer zur Sicherung der AHV erhöht werden. Die Ansichten schwanken hier zwischen 0.3 und 0.7 Prozentpunkten. Schliesslich wäre der Nationalrat auch dafür, den Gewinn der Nationalbank aus den Negativzinsen in die AHV umzulenken. Der Ständerat wiederum findet das nicht toll, weil die Kantone Geld aus den Nationalbank-Gewinnen erhalten.

«Keine Rente wird gesenkt»
In der Einladung zu dieser Versammlung war eine Medienmitteilung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes zitiert, wonach die Renten für einen Grossteil der Bezüger um 1200 Franken pro Jahr gesenkt werden sollen. Dieser Aussage widersprach Colette Nova vehement: «Durch AHV 21 wird keine einzige Rente gesenkt», sagte sie. Und: «Eine Rentenalter-Erhöhung ist keine Rentensenkung.» Sie wies auch darauf hin, dass die AHV eine «grosse Umverteilungsmaschine» zu Gunsten der Frauen sei, zahlen diese doch nur 40% der Beiträge in die Altersversicherung ein, erhalten aber 55% der Leistungen ausbezahlt.

Nach dem Vortrag folgte eine Diskussion mit Barbara Fischer, die schliesslich für alle Teilnehmenden geöffnet wurde. Im Gegensatz zu Colette Nova fand Barbara Fischer, das Referenzalter der Frauen habe sehr wohl mit deren Bezahlung und der Anerkennung unbezahlter Arbeit zu tun. Im Weiteren wurde die Meinung geäussert, es wäre gerechter, die progressiv erhobenen Einkommens- und Vermögenssteuern in die AHV zu leiten anstelle der Mehrwertsteuer, die für alle gleich hoch ist.

Barbara Fischer anerkannte schliesslich, dass die komplexe Vorlage «AHV 21» nach den Ausführungen von Colette Nova in sich stimmig sein möge. Aber jeder Bürgerin und jedem Bürger sei es unbenommen, sich seine eigenen Vorstellungen zu machen.

Heinz Weber